EU-Chemikalienverordnung (REACH)

Nach über fünf Jahren Vorarbeiten wurde im Dezember 2006 die EU-Chemikalienverordnung REACH endgültig verabschiedet. Für die Chemieindustrie Europas bedeuten die neuen Vorschriften einen Systemwandel die Hersteller von Chemikalien sind für deren Ungefährlichkeit für Mensch und Umwelt verantwortlich und müssen diese nachweisen. Da die Verordnung auch für Altchemikalien gilt, die vor 1981 auf den Markt gekommen sind, werden neue und alte Produkte de facto gleichgestellt. Ungefährliche Stoffe werden künftig in der neuen Chemieagentur in Helsinki registriert, besonders Besorgnis erregende Chemikalien sind einem Zulassungsprozess unterworfen. REACH gilt für alle chemischen Stoffe und Zubereitungen, von denen mehr als eine Tonne pro Jahr in der EU produziert oder importiert wird rund 30 000 Produkte sind betroffen.

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