EU-Osterweiterung: Organisations- und Entscheidungsstrukturen

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1.3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft), Veranstaltung: Seminar zur allgemeinen VWL: Ausgewählte Probleme der Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der EU-Süderweiterung um Griechenland, Spanien und Portugal in den 80er Jahren, die Erweiterung um die EFTA-Staaten Finnland, Österreich und Schweden, die Umsetzung des Binnenmarktes und des Starts der Währungsunion in den 90er Jahren, steht zu Beginn des 21. Jahrhunderts die EU-Osterweiterung auf der Tagesordnung. Damit steht die EU vor schwierigen wirtschaftlichen und politischen Fragen, und zwar schon allein, weil die Zahl der angedachten Neumitglieder - zehn aus Osteuropa sowie Zypern und Malta - bisherige Erweiterungsrunden einerseits deutlich übertrifft und weil andererseits die Gesamtmitgliederzahl eine kritische Größe erreichen könnte. Wichtige Impulse für eine EU-Osterweiterung stellen der Anspruch der EU als internationale Organisation weiter zu wachsen, der Wille vieler osteuropäischer Transformationsländer zur EU-Mitgliedschaft sowie die Südosterweiterung um Balkan-Länder dar, welche aufgrund eines begrenzten Zeitraums der Ordnungswirkung einer Aussicht auf Mitgliedschaft Beschleunigungsdruck schafft. Diese substanzielle Erweiterung legt eine Reform der Institutionen nahe, weil Heterogenität und Interessenunterschiede zunehmen, welche zu einer Senkung der Arbeitsfähigkeit führen, da nach der Organisationstheorie die Arbeitsfähigkeit von Gremien progressiv abnimmt, wenn die optimale Gremiengröße überschritten wird. Deshalb müssen Institutionen und Entscheidungsmechanismen der EU angepasst werden, um ihre Handlungsfähigkeit in einer vergrößerten Union zu schützen, bevor neue Mitglieder dazustoßen, da einzelnen Staaten in wichtigen Politikbereichen wie Besteuerung, Vertragsänderungen und Entscheidungen über das System der qualifizierten Mehrheit ein Vetorecht zugestanden wird. Die Steigerung der Handlungsfähigkeit kann durch Effizienzverbesserungen durch Stärkung der Organe und Vereinfachung der Verfahren oder durch Effektivitätssteigerung durch Zuordnung von Handlungsermächtigungen zur Nutzung wirksamer Instrumente erreicht werden. Zentrales Element zur Verbesserung der Entscheidungseffizienz ist die Ausdehnung der Bereiche, in denen der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit abstimmen kann. Die vorliegende Arbeit stellt den aktuellen Stand nach dem Vertrag von Nizza, die aus der Osterweiterung resultierenden Entwicklungen und mögliche Alternativen der Organisations- und Entscheidungsstrukturen in Ministerrat, Parlament, Kommission und EZB-Rat der EU dar.

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