EU-Regulierung der Abschlussprüfung.

Im Jahr 2014 hat der Unionsgesetzgeber als Reaktion auf die Finanzkrise in Europa eine Reform zur Regulierung der Abschlussprüfung verabschiedet. Ihr Hauptziel ist die Verbesserung der Prüfungsqualität. Daneben soll die Reform das bestehende Oligopol der Big-Four-Prüfungsgesellschaften aufbrechen. Für die Umsetzung der beiden Ziele sind insbesondere zwei Maßnahmen vorgesehen: Die Pflicht zur externen Rotation sowie das Verbot von Nichtprüfungsleistungen. Diese Arbeit widmet sich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und der Legitimität der beiden Hauptmaßnahmen. Im Kern wird untersucht, ob die mit den Maßnahmen verbundenen Eingriffe in die durch Art. 16 GRCh geschützte unternehmerische Freiheit mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemäß Art. 52 GRCh in Einklang stehen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Pflicht zur externen Rotation eine der beiden Maßnahmen kein angemessenes Mittel darstellt, um die mit der Reform verbundenen Ziele zu erreichen.

Florian Wilbrink studied law at the Universities of Maastricht and Cologne (Dr. iur). While working on his doctoral dissertation, he spent a term as a visiting researcher at the University of California, Berkeley. Subsequently, he studied Public Policy and Administration at the London School of Economics and Political Science and graduated with a M.Sc. Since completing his legal traineeship, he has been working as a lawyer at SMP.

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