EU und Daseinsvorsorge

In den letzten Jahrzehnten sind zahlreiche Arbeiten rund um die Themen EU und Daseinsvorsorge erschienen. Keine dieser Arbeiten stellt jedoch die Frage, welche beihilfe- und vergaberechtsfreien Spielräume die unionsrechtlichen Vorgaben den Mitgliedstaaten noch belassen. Angesichts der grundlegenden Gegensätze des deutschen Konzepts der Daseinsvorsorge und des französischen Konzepts des service public ist fraglich, ob diese die Spielräume der beiden Mitgliedstaaten beeinflussen. Ebenfalls nicht untersucht wird, ob die Mitgliedstaaten die Abschaffung von vorhandenen Spielräumen auf Unionsebene verhindern können. Offen ist bis dato auch, ob bestehende mitgliedstaatliche Spielräume auf unionsrechtlicher oder nationaler Ebene rechtlich abgesichert werden können und somit Veränderungen, insbesondere eine Verkleinerung der Spielräume, verhindert werden können. Diesen Fragen geht die vorliegende Arbeit nach. Sie kategorisiert erstmals systematisch die Spielräume der Mitgliedstaaten und analysiert die Rolle der Kommission bei Liberalisierungen und die Einflussmöglichkeiten der Mitgliedstaaten in und auf die Organe der Union.