Ehe und Lebensgemeinschaft

Für das Zusammenleben in einer Ehe und auch für die Trennung, also für die Zeit nach einer Ehe und sogar für den Todesfall eines Ehepartners gibt es im Gesetz Bestimmungen, welche die finanzielle Situation genau regeln. Es besteht somit ein rechtlicher Schutzschirm, der jedoch durch Vereinbarungen der Ehegatten jederzeit verändert werden kann. Für das Zusammenleben in einer unehelichen Lebensgemeinschaft und auch für die Trennung, also für die Zeit nach einer unehelichen Lebensgemeinschaft, gibt es nur sehr wenige Normen im Gesetz. Bei einem Todesfall gibt es keine vergleichende gesetzliche Erbfolge für den unehelichen Lebenspartner, so wie es bei einem Ehepartner vorgesehen ist. In diesem Fall steht der Vertrag im Vordergrund. In diesem Buch wird demnach auf die vermögensrechtlichen Aspekte während aufrechter Ehe bzw. während aufrechter unehelicher Lebensgemeinschaft, sowie auf den Trennungsfall und den Todesfall in diesen beiden Formen des Zusammenlebens eingegangen.