Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement im Recht ¿ ein Ratgeber

Wer sich bürgerschaftlich oder - was nur eine andere Bezeichnung ist - "ehrenamtlich" engagiert, weiß meist nicht, welche Rechte oder Pflichten damit verbunden sind. Wer sich bürgerschaftlich engagiert, möchte freiwillig für das Gemeinwohl oder den Näch­ sten aktiv werden. An sich selbst denkt der so Aktive zuletzt. Tat­ sächlich steht das bürgerschaftliche Engagement jedoch nicht in einem rechtsfreien Raum. Deutschland hat eine umfassende und alle Lebensbereiche um- und erfassende Rechtsordnung. Deshalb bestehen auch Grundregeln für das bürgerschaftliche Engagement. Die Engagierten empfinden das Recht häufig als störend, ja als bü­ rokratische Fessel, die ihre private Initiative hemmt. Diese Kritik ist zwar berechtigt. Allerdings muss die andere Seite der Medaille gesehen werden: Wer das Recht kennt und es zu nutzen weiß, kann durch dieses Hilfe erhalten -ja mehr: nur wer sich auch der recht­ lichen Stellung seines Handeins bewusst ist, vermag die Möglich­ keiten bürgerschaftlichen Engagements voll auszuschöpfen. Die Rechtsordnung hat das bürgerschaftliche Engagement nicht als eigenes Handlungsfeld erfasst. Es gibt namentlich kein Gesetz­ buch, das ähnlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch umfassend Vor­ schriften enthielte, die das bürgerschaftliche Engagement regeln.