Eigenkapital deutscher Personengesellschaften nach IFRS / IAS

Inhaltsangabe:Einleitung: Die stetig steigende Bedeutung der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS/IAS macht vor deutschen Personengesellschaften keinen Halt. Spätestens seit dem Jahr 2007 müssen deutsche Personengesellschaften als Konzernmutterunternehmen, die ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbeziehen, einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Die Möglichkeit der freiwilligen Anwendung der IFRS im Konzern- und im Einzelabschluss stellen u.a. international orientierte Personengesellschaften vor die Entscheidung, ob eine Rechnungslegung nach IFRS vorteilhaft ist. Dazu ist es umso wichtiger, dass die Bilanzierungsregelungen der rechtsformneutralen IFRS für deutsche Personengesellschaften anwendbar sind. Das Kapitalabgrenzungsprinzip nach dem Settlement-Ansatz des IAS 32 ließ lange Zeit deutsche Personengesellschaften um deren Eigenkapital fürchten und gegen eine freiwillige Anwendung der IFRS sprechen. Selbst das IASB musste die Bilanzierungs- und Bewertungsanomalien und deren gravierende Folgen der Kapitalabgrenzungssystematik für deutsche Personengesellschaften ohne Eigenkapital anerkennen. Am 22. Januar 2009 erkannte die Europäische Kommission eine Änderung des IAS 32 durch das IASB an. Diese Überarbeitung des Standards beinhaltet eine Ausnahmeregelung zum Kapitalabgrenzungsprinzip für bestimmte Finanzinstrumente, mit der das IASB eine Übergangslösung bis zur grundlegenden Überarbeitung der Kapitalabgrenzung etablierte. Ziel dieser Arbeit ist es, das Eigenkapital deutscher Personengesellschaften nach IFRS zu betrachten. Das Kapitalabgrenzungsprinzip des IAS 32 und dessen Auswirkungen auf das Eigenkapital deutscher Personengesellschaften werden dargestellt. Eine Untersuchung der Möglichkeiten zur Rettung des Eigenkapitals deutscher Personengesellschaften durch verschiedene Ausnahmen, soll eine Aussage über den Erfolg der vorgeschlagenen Übergangslösungen ermöglichen. Die deutschen Gesellschaftsformen der Personengesellschaften, bspw. die OHG und die KG, sind aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit einer generellen Einzelbetrachtung ausgenommen. Genossenschaften werden im Rahmen dieser Arbeit nicht betrachtet, da sich die IASB in ihren Interpretationen dieser Gesellschaftsform separat angenommen hat. Gang der Untersuchung: Die Kapitalabgrenzung, insbesondere zwischen Eigen- und Fremdkapital, ist eine fundamentale Grundlage in jedem Rechnungslegungssystem. Die Anwendung der IFRS mit einem [...]

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