Eigentums- und Besitzschutz im deutschen und englischen Recht.

Kristina Quitmann befasst sich rechtsvergleichend mit dem Eigentum, dem Besitz und dem - auch den Eigentumsschutz umfassenden - Besitzschutz im englischen und deutschen Recht. Das englische Sachenrecht ist vor seinem geschichtlichen Hintergrund zu sehen, wobei in erster Linie die Prägung des Grundstücksrechts durch das Feudalsystem sowie die Einbettung von Klagemöglichkeiten in sog. forms of action zu nennen sind. Dadurch sieht das englische Recht überwiegend unterschiedliche Regelungen für Grundstücke und bewegliche Sachen vor. Der Eigentumsschutz findet über den Umweg des Besitzschutzes statt. Das deutsche Sachenrecht hat im BGB eine umfassende Regelung erfahren. Auch hier bestehen Unterschiede in der rechtlichen Behandlung von beweglichen Sachen und Grundstücken, wobei der Eigentumsschutz jeweils durch die §§ 985, 1004 BGB erfolgt. Insgesamt zeigt diese Untersuchung die strukturellen Unterschiede beider Rechtssysteme auf, aber auch, wie diese zu praktisch vergleichbaren Ergebnissen gelangen.