Ein Rechtsträgerwechsel und die Autonomie von niedersächsischen Stiftungshochschulen. Effekte und Auswirkungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 1,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Inwiefern sich eine Autonomieveränderung durch einen Rechtsträgerwechsel auswirkt, soll im Rahmen dieser Arbeit analysiert werden. Vor diesem Hintergrund bezieht sich die Arbeit auf die Forschungsfrage: Welchen Effekt hat ein Rechtsträgerwechsel auf die Autonomie von Hochschulen? Zur Beantwortung der vorangegangenen Frage wird die Autonomie niedersächsischer Hochschulen anhand konkreter Analysedimensionen bewertet. Nachdem im zweiten Kapitel die Grundstruktur niedersächsischer Hochschulen sowie die des Stiftungsmodells skizziert wurde, werden in Kapitel drei die zentralen Begrifflichkeiten dargestellt und das Phänomen der behördlichen Autonomie im Rahmen des Prinzipal-Agent-Ansatzes aufgezeigt. Weiterhin werden zentrale Autonomiedimensionen identifiziert, welche die Basis für die vorliegende Arbeit bilden. Im vierten und fünften Kapitel werden die ermittelten Autonomie-Dimensionsfaktoren auf die Stiftungshochschulen in Niedersachsen angewandt, analysiert und interpretiert. Hochschulen stehen mehr denn je im internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftler . Zur Lösung dieser Wettbewerbsproblematik beziehen sich hochschulpolitische Reformansätze in den letzten Jahren vermehrt auf die Ausgestaltung institutioneller Autonomie und Deregulierung. Die Intention: Effizientere Aufgabengestaltung durch unternehmerisches Denken und eine größere Staatsferne. Seit den 1970er Jahren lassen sich im Hochschulsystem in Deutschland bereits starke Autonomiebestrebungen und Entstaatlichungsaspekte im Gesetzessystem verzeichnen. So ermöglicht es der niedersächsische Gesetzgeber, die Hochschulen von einer staatlichen Einrichtung in eine Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zu überführen und demnach eine Entstaatlichung der Hochschulen in Bezug auf die Trägerschaft zu vollziehen. Durch diese neue, autonome und selbstverwaltete Hochschule erhofft sich der Gesetzgeber eine Stärkung des Wettbewerbs und eine effizientere Aufgabenerfüllung.