Ein Vergleich der Freien Straffälligenhilfe mit dem sozialen Dienst der Justiz

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule Mittweida (FH) (Fachbereich Soziale Arbeit), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 2005 gab es in Sachsen 53131 rechtskräftig verurteilte Straftäter (vgl. Rechtspflege - Rechtskräftig Verurteilte 2007, S. 1). Ein Teil von ihnen verbüßt eine Freiheitsstrafe - auch mit vorzeitiger Entlassung, andere werden zu einer Bewährungsstrafe mit Auflagen verurteilt. Ein Teil der Straffälligen wird dem Sozialen Dienst der Justiz in Form eines Bewährungshelfers unterstellt. Manche der Straffälligen wählen selbst die Angebote der Freien Straffälligenhilfe. Alle Straffälligen haben ein Recht auf Neuanfang nach ihrer verbüßten Strafe, bzw. wenn sie vorzeitig aus der Haft entlassen wurden. Die besonderen Lebensumstände dieses Personenkreises erfordern meist Resozialisierungsmaßnahmen, zum Beispiel: Wohnungsbeschaffung, Ermöglichen eines Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit und Unterstützung bei weiteren Problemen. Hier findet Sozialarbeit als Profession an Straffälligen statt. Die Sozialarbeiter sollen nach dem Prinzip 'Hilfe zur Selbsthilfe' professionell arbeiten, um Menschen auf ihrem Weg in ein neues straffreies Leben zu unterstützen und zu begleiten. Neben den Sozialen Diensten der Justiz bieten Vereine der Freien Straffälligenhilfe Möglichkeiten, um straffällig gewordenen Menschen zu helfen. Ein Vergleich dieser Hilfeformen will Gemeinsamkeiten und Unterschiede beleuchten.

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