"Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam". § 43 Abs. 2 VwVfG und das Rechtsstaatsprinzip

1. Einleitung 2. Der Verwaltungsakt und seine Wirksamkeit a) Der Verwaltungsakt als Handlungsform b) Die Trennung von Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit (1) Die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten (2) Rechtmäßigkeitsrestitution rechtswidriger Verwaltungsakte (3) Die Ordnungs- und Orientierungsfunktion des Rechts (4) Einheitliche Rechtsordnung trotz rechtswidriger aber wirksamer Rechtsakte (5) Effiziente Verfahrensgestaltung (6) Die Bedenklichkeit der §§ 45 ff. VvVfG 3. Die Vereinbarkeit mit dem Rechtstaatsprinzip a) Rechtssicherheit b) Rechtsfrieden c) Abwägung zwischen Rechtssicherheit und materieller Rechtmäßigkeit d) Die Nichtigkeitsfolge als Ausnahme 4. Das Verhältnis zwischen Verwaltung und Verfassung 5. Fazit