Ein deutsches Antitrust-Gesetz?

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich VWL - Geschichte, Note: 2,0, Universität Mannheim (Seminar für Wirtschaftsgeschichte), Veranstaltung: Wie "frei" ist unsere Marktwirtschaft? Wirtschaftsordnung und Regulierung in Westdeutschland seit 1945, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Der Kern der modernen Ethik muss die Freiheit sein: die Freiheit des Einzelnen, am globalen Spiel teilnehmen und sich aktiv verwirklichen zu können, und zwar nicht nur zum eigenen, sondern zum Nutzen aller.¿ (Hans-Olaf Henkel) In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie frei unsere Marktwirtschaft wirklich ist und welche Rolle der Staat, als übergeordnete Institution, einnehmen muss. Wie frei sind die einzelnen Akteure im Wettbewerb und wie kann Freiheit langfristig gewährleistet werden? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Kartellpolitik Deutschlands und wie stark ist der amerikanische Einfluss auf die deutsche Kartellpolitik in der Nachkriegszeit? Diesen Fragen werde ich in der vorliegenden Arbeit am Beispiel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27. Juli 1957 (BGBl. 1957 I S.1081) nachgehen. Grundsätzlich wird die Dilemmastruktur, in der sich die Unternehmer befinden, die Informationsasymmetrie und das Kernproblem des Wettbewerbs aufgezeigt. Nachfolgend wird auf die historische Entstehungsgeschichte und die Konzeption des GWB eingegangen. Der Aufbau und die Gliederung des GWB werden deutlich herausgearbeitet und einige Kernparagraphen im Detail vorgestellt. Schließlich folgt die Abgrenzung des GWB gegenüber dem Antitrustgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika. Abschließend werden die Ausnahmeregelungen, welche das grundsätzliche Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Zusammenschlüssen abmildert, und die damit verbundene Handlungsfähigkeit des GWB hinterfragt. Als Grundlage meiner Arbeit benutze ich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957. Des Weiteren wird Literatur von Walter Eucken, als Begründer des Ordoliberalismus, von Buchheim, Isay, Kirschstein, Langen, Murach-Brand, Rauhut und Suchanek sowie einen Artikel von Hüttenberger in Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte von 1976 verwendet.