Ein- und Mehrwegverpackungen - die Verpackungsverordnung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Rechtliche Aspekte des Marketing, Sprache: Deutsch, Abstract: Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen unterschiedlichsten Zwecken, wie der sicheren Lieferung von Produkten (Transportverpackungen), der Aufnahme und dem Schutz von Waren (Verkaufsverpackungen) und der Darbietung von Erzeugnissen (Umverpackungen). Verpackungsabfälle gehören mit etwa 50 % nach dem Volumen und etwa 30 % nach dem Gewicht zur wichtigsten Abfallart des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle. Hauptsächlich bestehen Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz - wertvollen (sekundären) Rohstoffen, deren Wiederverwendung oder Verwertung zur Schonung der natürlichen Rohstoffquellen dient. Für die Abfallentsorgung waren ausschließlich die Gemeinden zuständig, bis erkannt wurde, dass sie mit ihren Abfallbewältigungssystemen, die vorrangig auf Beseitigung ausgerichtet waren, das Müllwachstum nicht nachhaltig beeinflussen konnten. Um dem stetigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung am 12. Juni 1991 die Verpackungsverordnung (VerpackV) erlassen. Mit dieser Verordnung wurde erstmals eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen und die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung ausgedehnt (Verursacherprinzip). Der Schwerpunkt bei der Bewältigung des Verpackungsmülls sollte von der reinen Beseitigung in Richtung Vermeidung und Verwertung verlagert werden. Umgesetzt wurde diese Inpflichtnahme von Herstellern und Vertreibern durch die Festlegung von Rücknahme- und Verwertungsauflagen.1