Eine Revision der Lehre vom Rücktritt vom Versuch

Dennis Dold erklärt, weshalb ein Täter, der vom Versuch zurücktritt, nach § 24 StGB nicht bestraft wird. Dazu greift er auf die jüngsten Einsichten der analytischen Handlungstheorie zurück. Er zeigt, dass ein Täter bereits dann, wenn er einen Versuch begeht, so behandelt werden darf, als ob er eine ablehnende Stellungnahme zur Geltung einer Verhaltensnorm abgäbe, obwohl er diese Verhaltensnorm erst verletzt, wenn er die Straftat tatsächlich ausführt. Diese Als-ob-Betrachtung erlaubt es, dass bereits auf einen Versuch mit Strafe reagiert wird, um zu demonstrieren, dass die Verhaltensnorm weiterhin Geltung beansprucht, während die gegenteilige Stellungnahme des Täters unmaßgeblich ist. Tritt der Täter indessen vom Versuch zurück, wird seine Stellungnahme zur Geltung der Verhaltensnorm in sich widersprüchlich, sodass es seiner Bestrafung nicht mehr bedarf.

Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und am King's College London (LL. M.); Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg und beim Exzellenzcluster der Universität Konstanz (Kulturelle Grundlagen von Integration); Referendariat beim OLG Düsseldorf; seit 2014 Rechtsanwalt in Düsseldorf und Hamburg.