Eine Verfassung für Europa.

Die in der Osterweiterung der Europäischen Union gipfelnde Dynamik des europäischen Integrationsprozesses führte zur Einsicht von der Notwendigkeit, eine Anpassung seiner rechtlichen Grundlagen vorzunehmen. Dies führte zur Ausarbeitung des Vertrages über eine Verfassung für Europa durch den Verfassungskonvent. Der Ausgang der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden hat den Ratifikationsprozess nun aufgehalten. Dementsprechend haben die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Brüssel im Juni 2005 vereinbart, im 1. Halbjahr 2006 zusammenzukommen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Was auch immer das politische und rechtliche Schicksal des Verfassungsvertrags sein mag - selbst im Falle einer Beendigung der Bemühungen um seine Ratifikation wird die künftige Entwicklung der europäischen Integration in vieler Hinsicht den Vorgaben des Verfassungsvertrages folgen oder sie jedenfalls reflektieren. Daher sind die in der vorliegenden Publikation versammelten Beiträge auch im Falle seines endgültigen Scheiterns von fortdauerndem Interesse.

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