Eine kritische Analyse der Messinstrumente zur Bestimmung der Arbeitszufriedenheit

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Hamburg (Personalwirtschaftslehre), Veranstaltung: Seminar: Stabilitätsorientiertes Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Beurteilung von Arbeitszufriedenheit ist Bestandteil vieler Studien und erlangte insbesondere in den 70er Jahren eine große Bedeutung. So wurden in dieser Zeit circa 30% der heute bekannten Fragebögen zur Bestimmung der Arbeitszufriedenheit veröffentlicht. Das starke Interesse an dieser Forschung kann unter anderem mit dem postulierten Zusammenhang zwischen Arbeitszufriedenheit und Faktoren wie zum Beispiel Produktivität und Fehlzeiten in einem Betrieb einerseits sowie der Bedeutung der allgemeinen Zufriedenheit für den einzelnen Menschen andererseits erklärt werden. So wird die Annahme einer höheren Effizienz und Produktivität bei Organisationen mit zufriedeneren Arbeitnehmern bewiesen. Um den Ist-Zustandes von Arbeitszufriedenheit in einem Betrieb zu konstatieren und daraus resultierend den angestrebten Soll-Zustand erreichen zu können, muss das Ziel von Forschung auf diesem Gebiet sein, die Arbeitszufriedenheit messbar zu machen. Durch die Analysen werden Auftraggebern Erkenntnisse zum Beispiel zur Restrukturierung ganzer Organisationen oder einzelner Arbeitsbereiche oder -plätze an die Hand gegeben. Im Verlauf der Beschäftigung mit diesem Thema stellt sich die Frage, ob sich Arbeitszufriedenheit überhaupt zuverlässig und eindeutig mit den heute vorhandenen Messinstrumenten bestimmen lässt, was ich im Folgenden durch die Vorstellung und Analyse von vier ausgesuchten Messinstrumenten beantworten werde. Die Auswahl der aufgeführten Messinstrumente begründet sich einerseits durch ihre Allgemeingültigkeit und andererseits dadurch, dass sie die am häufigsten eingesetzten ihrer Art darstellen, wohingegen viele andere Instrumente speziell für den Einsatz in einem bestimmten Betrieb entwickelt wurden, wodurch sie keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben.