Einforderung der Hussitensteuer in der Altmark

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1419 befindet sich die katholische Kirche im stetigen Krieg mit den Hussiten. Viele Kreuzzüge werden unternommen, welche meist mit einer verheerenden und verlustreichen Niederlage enden. Als Reaktion auf die kostspieligen Feldzüge und der damit einhergehenden Erschöpfung der finanziellen Ressourcen wird im Dezember 1427 auf dem Nürnberger Reichstag unter König Sigismund mit Hilfe der detaillierten Ausarbeitung des Kardinallegaten Beaufort die sogenannte 'Hussitensteuer' durch das Reichskriegssteuergesetz genehmigt, welche relativ rasch besonders in den Städten zu einem Aufschrei führt, da man in der Mark nur ungern Steuern für etwas zahlte, was nicht unmittelbar in der eigenen Region oder unter eigener Verwaltung Anwendung fand. Allerdings hat man bereits zuvor im Jahr 1422 eine erste Reichsabgabe zur Bekämpfung der Hussiten in Form von einer Heeresmatrikel beschlossen, sodass die neue Reichskriegssteuer eine zusätzliche monetäre Belastung bedeutete. Man ist sich in der Forschung weitestgehend darüber einig, dass die Hussitensteuer ein Fehlschlag war, da die hiermit erbrachten Erträge trotz des immensen Aufwandes schlicht zu niedrig waren. Gerne wird hierbei der fehlenden Verwaltung die Schuld zugeschrieben. Die Art und Weise der Eintreibung hingegen ist vorwiegend unerforscht und wird meist, wie bereits zuvor, mit einer unpräzisen Wendung des großen Aufwandes übergangen. Besonders in Hinblick auf regionale Schwerpunkte wie den der Altmark findet sich keine genauere Analyse der Rechtfertigung und angedachten Vorgehensweise für die Eintreibung einer solchen Steuer, die vielleicht auch eine Erklärung für den weiträumigen Misserfolg der Steuer geben könnte. Dementsprechend möchte ich die Frage behandeln, wie Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg die Hussitensteuer in der Altmark auftreiben wollte und mit welchen Argumenten er die Erhebung der Steuer zu rechtfertigen versuchte. Dabei soll ebenfalls geklärt werden, welche Argumente offenbar besonders bedeutsam sind und ob vielleicht einige durch den Anschlag zur Hussitensteuer gerechtfertigten Maßnahmen, wie zum Beispiel Kirchenstrafen beim Ausbleiben der Zahlungen, hier gar nicht hinzugezogen werden. Weiterhin soll untersucht werden, ob und inwiefern das Schreiben Friedrichs an seine Untertanen von den Forderungen des Kurfürstentages bei Lahnstein abweicht.

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