Einführung einer Kostenträgerrechnung auf Teilkostenbasis

Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Heutzutage stehen die öffentlichen Haushalte wie Bund, Länder und Kom­munen vor erheblichen Finanzierungsproblemen. Diese Finan­zie­rungs­pro­ble­me versuchte man mit Hilfe von Reformen zu lösen. Von diesen Reform­vor­haben war auch das Gesundheitswesen betroffen, welches seit einigen Jahren immer wieder mit kleinen und größeren Reformen kon­frontiert wird. Das Krankenhausfinanzierungssystem wurde grundlegend mit einer umfassenden Gesundheitsreform verändert. So sind ab dem Jahr 2004 Regelungen in Kraft getreten, die viele Krankenhäuser in ihrer Existenz be­drohen. Auch das Modellkrankenhaus war hiervon betroffen und musste sich strategisch auf diese Zukunft vorbereiten. So forcierte der Gesetzgeber, dass die Leistungen vermehrt vom stationären Sektor in den ambulanten Sektor verlagert wurden und dass nach einer gewissen Übergangsphase fast alle Krankenhaus­leis­tun­gen pauschal vergütet werden. Es ist somit für das Modellkrankenhaus not­wendig, Lösungsansätze zu erarbeiten um das Über­leben zu sichern. Hierbei kann die Implementierung einer Kosten­träger­rech­nung auf Teilkostenbasis helfen, in dem sie eine etwas bessere Trans­pa­renz in die Kosten bringt.

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