Eingruppierung TVöD-VKA in der Praxis

Eingruppierung nach den Neuregelungen

Seit dem 01.01.2017 gelten neue Eingruppierungsregeln für die Kommunen. Inhaltlich haben die Tarifvertragsparteien an den Grundprinzipien des alten Eingruppierungsrechts festgehalten. Die erhoffte bzw. befürchtete Revolution blieb aus. Die Neuregelungen sind vielmehr geprägt von der Reformation und Modernisierung der bisher gültigen Regeln.

Verständlich erklärt das Praxis-Handbuch das neue Eingruppierungsrecht und die entscheidenden Neuerungen:

  • Grundlagen der Eingruppierung nach dem TVöD-VKA
  • Aufbau der Entgeltordnung
  • Auslegung der Tätigkeitsmerkmale für handwerkliche und verwaltende Tätigkeiten
  • Ermitteln der korrekten Eingruppierung
  • Mitbestimmungsrechte des Personal-/Betriebsrats


Annett Gamisch, Diplom-Betriebswirtin (BA) für öffentliche Wirtschaft, Schwerpunkt Versorgungswirtschaft; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung in der Eingruppierung und Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst; Geschäftsführerin des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, das den öffentlichen und kirchlichen Dienst schult und personalwirtschaftlich berät.

Thomas Mohr, Ass. jur., Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht, Referent für Tarifrecht des Instituts für Personalwirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, Berater in Eingruppierungsfragen und in der Erstellung von Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen für den öffentlichen und kirchlichen Dienst.

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