Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel

Die deutschen Getreide- und Produktenbörsen (Warenbörsen bzw. Börsenvereine) stellen diese Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel im Anschluss an die Fassung vom 1. August 1977 sowie die Änderungen vom 1. August 1980, 1. August 1985, 1. August 1995, 1. Juli 2005, 1. April 2007 und 1. Dezember 2017 nach Beratung mit den beteiligten Wirtschaftskreisen fest. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich auf: a) Geschäfte mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und daraus gewonnenen Fabrikaten, b) Geschäfte mit Futter- und Düngemitteln, c) Geschäfte, die mit der Verpackung, dem Transport, der Versicherung und der Lagerung der oben genannten Güter zusammenhängen sowie auf d) Kommissions- und Vermittlungsgeschäfte.