Einsatz elektronischer Signaturen in der Sozialversicherung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 100 Punkte, Universität Kassel, Veranstaltung: Innovationstechnische Informationen (IT), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit den Einsatzgebieten elektronischer Signaturen am Beispiel von Sozialversicherungsträgern. Die sich rasant entwickelnde Informationstechnik bietet die Möglichkeit von grundlegenden Veränderungen im Ablauf und in der generellen Ausrichtung von Verwaltungsprozessen und - strukturen. Dieses Potenzial kann dazu genutzt werden, nicht nur die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger effizienter zu gestalten. Ein weiterer Aspekt ist die Modellierung verwaltungsinterner Abläufe, die it-gestützt straffer gestaltet werden können. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, dort können Rechtsgeschäfte vielfach sozusagen per Mausklick (Stichwort: 'Click & Buy') abgewickelt werden, ist die vollständige elektronische Abwicklung eines Verwaltungsverfahren eher als Ausnahme zu betrachten. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Deutsche Emissionshandelsstelle genannt, die vollständige elektronische Verfahren anbietet . Grund hierfür ist, dass bei vielen Abläufen, auf Grund von Schriftformerfordernissen bzw. zur beweiskräftigen Dokumentation von Willenserklärungen, eigenhändige Unterschriften notwendig sind. Diese müssen bei elektronischen Verfahren entsprechend abgebildet werden können. Zur Lösung dieses Problems sieht der Gesetzgeber die Verwendung von elektronischen Signaturen (nach SigG) vor, die je nach Niveau materiellrechtlich eigenhändigen Unterschriften gleichgestellt sind (vgl. FormanpassungsG). Innerhalb der Sozialversicherung haben Dokumentenmanagementsysteme seit Ende der 90er Jahre des vorherigen Jahrhunderts eine weite Verbreitung. Ohne zu sehr auf spätere Ausführungen vorweg zugreifen, elektronische Signaturen werden dort im Rahmen der Beweissicherung dieser sog. optischen Archiv verwendet. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den rechtlichen und technischen Voraussetzungen von elektronischen Signaturen im Allgemeinen und deren Anwendungsmöglichkeit innerhalb der Sozialversicherung. Gegenstand dieser Arbeit ist nicht die Betrachtung der Langzeitsicherung von elektronischen Signaturen (Übersignatur) sowie die Diskussion über den Einsatz von qualifizierten Zertifikaten eines Zertifizierungsdiensteanbieters mit entsprechender Akkreditierung nach dem SigG.

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