Einsatz und Fortführung von Ergänzungsbilanzen im Anwendungsbereich von § 6 Abs. 5 EStG
Autor: | Philip Eugen Deubner |
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EAN: | 9783638264471 |
eBook Format: | ePUB/PDF |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 30.03.2004 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Anwendungsbereich EStG Einsatz Ergänzungsbilanzen Fortführung |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Investition, Finanzierung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Wirkung vom 01.01.2001 wurde der § 6 Abs. 5 EStG im Rahmen des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes 2001 dahingehend abgeändert, dass bei Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern stets der Buchwert zugrunde zu legen sei. Ziel war es, Rechtssicherheit in einem von jeher umstrittenen Bereich des EStG zu schaffen. Jedoch wurde durch eben diese Gesetzesnovelle der Begriff der Ergänzungsbilanz ohne nähere Definition als unbestimmter Rechtsbegriff vom UmwStG in das EStG übernommen. Die große Anzahl von Veröffentlichungen zu diesem Thema verdeutlicht allerdings, wie stark klärungsbedürftig dieser Themenkomplex ist. Weiterhin ist bereits die bereits genannte Gesetzesnovelle in der Kommentierung auf teilweise deutliche Kritik gestoßen.
Ziel der vorliegenden Arbeit soll es sein, den Themenkomplex der Ergänzungsbilanz darzustellen. Interessant erscheint dabei vor allem die noch nicht abgeschlossene Diskussion zur Fortführung der Ergänzungsbilanz und damit zu ihrem Charakter. Gemäß der Aufgabenstellung wird die Untersuchung vor allem anhand der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 5 EStG erfolgen. Allerdings werden auch Ähnlichkeiten zum § 24 UmwStG aufgezeigt, da hier teilweise Parallelen bestehen. Dabei werden die Vorgänge gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten im Vordergrund der Untersuchung stehen, da eine Minderung dieser Rechte nicht das System der Ergänzungsbilanz ändert. Hier wäre lediglich von einem Vorgang mit umgekehrten Vorzeichen auszugehen .