Einstweiliger Rechtsschutz im GmbH-Recht.

Einstweiliger Rechtsschutz muss einerseits schnell und effektiv und andererseits genau sein. Im GmbH-Recht ist diese Gratwanderung besonders ausgeprägt. Hier führen Eilrechtsschutzmaßnahmen schnell zu weitreichenden Folgen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen. Die Arbeit untersucht dieses Spannungsverhältnis anhand aktueller Beispiele: Das Informationsrecht des Gesellschafters (§ 51a GmbHG), die Gesellschafterbeschlussfassung, die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund (§ 38 Abs. 2 GmbHG) und die Gesellschafterliste (§ 16 GmbHG). Die Untersuchung widmet sich den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen in diesen Gebieten einstweiliger Rechtsschutz möglich ist. Ferner analysiert sie, welche Risiken durch das summarische Verfahren drohen und wie ihnen begegnet werden kann. Auf dieser Grundlage werden sodann Schlüsse für den einstweiligen Rechtsschutz im GmbH-Recht im Allgemeinen gezogen.

Tim Gühring studied law at the Eberhard Karls University of Tübingen. He passed the 1st state examination in 2013. He completed his legal clerkship at the Regional Court of Stuttgart in 2015 with the 2nd state exam. After that, he worked as a research assistant at the Chair of Civil Law, Commercial and Corporate Law, Comparative Law (Prof. Dr. Jan Schürnbrand) and at the Chair of Civil Law, Commercial, Business and Labor Law (Prof. Dr. Hermann Reichold) in Tübingen. He has been working as a lawyer in Stuttgart since 2018. He was awarded his doctorate in the winter semester 2020/2021.