Eintritt und Ausscheiden von Mitunternehmern

Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Änderungen in der Gesellschafterstruktur einer Personengesellschaft sind mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Insbesondere bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern, die im einkommensteuerrechtlichen Sinne als Mitunternehmer anzusehen sind, ergeben sich nicht zuletzt aufgrund der Einbeziehung von Teilen ihres zivilrechtlichen Privatvermögens in das steuerliche Vermögen der Mitunternehmerschaft besondere Probleme. Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat wesentliche Änderungen in der Besteuerung der Übertragung von Betriebsvermögen mit sich gebracht. Die Möglichkeiten zur steuerneutralen Übertragung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen Rechtsträgern wurden stark eingeschränkt mit der Folge, dass Umstrukturierungen von Gesellschaften erschwert wurden. Die Untersuchung der steuerlichen Wirkungen des Eintritts und Ausscheidens von Mitunternehmern stellt den Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit dar. Hierbei wird berücksichtigt, dass der handelsrechtliche Gesellschafterbegriff und der einkommensteuerrechtliche Mitunternehmerbegriff nicht immer deckungsgleich sind, und dass es auch ohne gesellschaftsvertragliche Regelungen zum Eintritt oder Ausscheiden eines Mitunternehmers kommen kann. Zunächst werden die Grundlagen der einkommensteuerrechtlichen Mitunternehmerschaft dargestellt und deren verschiedene Formen aufgezeigt. Daran schließt sich die Untersuchung der steuerlichen Konsequenzen des Eintritts von Mitunternehmern an. Da es bei dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils von einem oder mehreren anderen Mitunternehmern für die steuerliche Behandlung wesentlich ist, ob es sich um einen entgeltlichen oder einen unentgeltlichen Vorgang handelt, werden zunächst die Grundlagen für die Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungsvorgängen aufgezeigt. Der Untersuchung, welche Auswirkungen die entgeltliche Übernahme eines Mitunternehmeranteils für den Erwerber hat, folgen Ausführungen zu unentgeltlichen Anteilsübernahmen. Im Anschluß daran wird die Erweiterung einer Personengesellschaft um einen zusätzlichen Gesellschafter erörtert. Die Ausführungen zum Eintritt von Mitunternehmern schließen mit einigen Sonderfällen, die Beispiele dafür darstellen, dass Mitunternehmerschaften auch außerhalb gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen entstehen können. Bei der dann folgenden Untersuchung des Ausscheidens von Mitunternehmern findet sich auch die Unterscheidung entgeltlicher und [...]

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