Einwirkungsmöglichkeiten nationaler Parlamente in EU-Angelegenheiten. Strukturelle Privilegien der "alten" Mitgliedstaaten?

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht den Einfluss nationaler Parlamente auf die europäische Gesetzgebung im Zuge einer zunehmenden ¿Entparlamentarisierung¿ der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten. Dabei wird die Gruppe der nationalen Parlamente in die der ¿alten¿ EU-15 und die der ¿neuen¿, nach 2004 beigetretenen, unterteilt. Es wird untersucht, ob der Einfluss der nationalen Parlamente durch raumzeitliche und administrative Faktoren determiniert ist. Europaweit ist der Zuwachs von politischen Gruppierungen, die sich gegen die Europäische Union, das ¿Bürokratiemonster Brüssel¿ und nicht zuletzt für eine Renationalisierung der Politik einsetzt, zu beobachten. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage, inwieweit eine Europäisierung der nationalen Politik legitimiert ist und wie die Demokratiedefizite in den Entscheidungsprozessen der Europäischen Union ausgeglichen werden können. Die supranationalen Entscheidungsprozesse stehen dabei diametral zu dem Konzept der demokratischen Nationalstaaten, welche ihre Legitimation direkt durch den Staatsbürger des jeweiligen Landes erfahren. In den letzten Jahrzehnten sind viele Politikbereiche von der nationalstaatlichen Ebene auf die europäische Ebene verlagert worden, sodass der Einfluss der jeweiligen nationalen Parlamente auf gewisse Politikfelder abnahm. Um diesem Prozess entgegenzuwirken und auch um die nationalen Parlamente direkt ¿ und nicht nur durch die Entsendung von Vertretern in die Politikarena der Europäischen Union ¿ einzubinden, wurden den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU gewisse Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten zugesichert. Diese lassen sich in die Bereiche der Informationsrechte, der Kontrollrechte und der Entscheidungsrechte aufteilen. Doch wie gestaltet sich dieser Einfluss der nationalen Parlamente auf die europäische Gesetzgebung in seiner konkreten Form? Da sich die 40 einzelnen Parlamentskammern in der Europäischen Union der 28 Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Arbeitsweise, ihrer Bindung zur jeweiligen nationalen Regierung und nicht zuletzt durch strukturelle Ländermerkmale unterscheiden, stellt sich ebenfalls die Frage, ob gewisse Parlamentskammern über höheren Einfluss auf EU-Angelegenheiten verfügen und damit als privilegiert gelten.

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