Elisabeth I. von England, Maria Theresia von Österreich und Isabella I. von Kastilien-León: Machterhaltungsstrategien europäischer Thronerbinnen in der Frühen Neuzeit

Essay aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: The Monstrous Regiment of Women: Weibliche Herrschaft in der Frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bewertung der sich erfolgreich der Ehe verweigernden 'Virgin Queen' Elisabeth I. von England hat seltsame Fantasieblüten getrieben. Sie gipfelten in der ihr unterstellten 'klare[n] psychologische[n] Aversion' gegenüber dem männlichen Geschlecht allgemein. Diese äußerst fragwürdige Einschätzung der Psyche einer historischen Gestalt, die als Erklärungsgrundlage für den Ehelosigkeitsentschluss einer Regentin dienen soll, kann so jedoch nicht gehalten werden. Vielmehr mögen handfeste machtpolitische Überlegungen den Verzicht auf einen Ehegatten nahegelegt haben. Die Erwartungshaltungen an die weibliche Thronerbin der Tudormonarchie wurden 1559 in einer Petition des Parlaments eindringlich formuliert: 'Nothing can be more contrary to the publick Respects, than such a Princess, in whose Marriage is comprehended the safety and Peace of the Commonwealth, should live unmarried.' Die Rollenvorstellungen der englischen Gesellschaft im 16. Jahrhundert bedingten die Ehe: Ganz im Gegensatz zu der Idealisierung der Ehelosigkeit im Katholizismus, sah der in England seit der Reformation vorherrschende Protestantismus den Ehestand als einzige von Gott gewollte rechte Lebensführung an. Diesem heiligen Diktum konnte sich natürlich auch die Königin des Landes nicht entziehen. Für Elisabeth I. von England trat jedoch noch ein weiterer gewichtiger Grund, welcher ein Ehebündnis notwendig machte, hinzu; nämlich die Sicherung des Fortbestands der Tudormonarchie durch die Geburt eines legitimen Thronerbens. Aus dem Ehezwang ergab sich jedoch eine spezielle Problematik für die Herrscherin, da eine christliche Ehe mit dem Gehorsamsgebot der Ehefrau dem Ehegatten gegenüber einherging.

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Anglistik / Geschichte Abschluss: Bachelor of Arts