Ende des Rechtsstaats in Russland?

Der russische Staat versteht sich selbst nach der Verfassung von 1993 als 'Rechtsstaat'. Die Außenwahrnehmung Russlands entspricht dem aber nicht. Nachrichten über Gesetze, die das Erbe der sowjetischen Vergangenheit spiegeln, haben ebenso wie Gerichtsentscheidungen, die politisch motiviert zu sein scheinen, in der westlichen Öffentlichkeit den Eindruck vermittelt, dass die Systemreform im Zeichen des Rechtsstaats nur eine kurze, bereits wieder der Vergangenheit angehörende Episode in der Entwicklung Russlands war.

Die vorliegende Studie versucht der Frage nach der Nachhaltigkeit rechtsstaatlicher Reformen in Russland mit Blick auf die Rechtsprechung des russischen Verfassungsgerichts einerseits und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte andererseits nachzugehen. Dabei zeigt sich, dass das russische Verfassungsgericht zu Beginn der 90er Jahre als Motor der Rechtsstaatlichkeit hervortrat, gegenwärtig aber im politischen Prozess nur mehr die Rolle eines untergeordneten Nebendarstellers spielt und gerade bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nicht in befriedigender Weise Abhilfe zu schaffen vermag. So ist nunmehr der Straßburger Gerichtshof Anlaufstelle für russische Bürger, die ihre Rechte als vom Staat verletzt ansehen.

Angelika Nußberger, geb. 1963 in München, Studium der Rechtswissenschaft und Slawistik, Magister Artium 1987 und Erstes Staatsexamen 1989 in München, Zweites Staatsexamen 1993 in Heidelberg. Promotion 1993 in Würzburg, Habilitation 2002 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seit 2002 Professorin für Öffentliches Recht und Ostrecht an der Universität zu Köln und Direktorin des Instituts für Ostrecht.



Angelika Nußberger, geb. 1963 in München, Studium der Rechtswissenschaft und Slawistik, Magister Artium 1987 und Erstes Staatsexamen 1989 in München, Zweites Staatsexamen 1993 in Heidelberg. Promotion 1993 in Würzburg, Habilitation 2002 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seit 2002 Professorin für Öffentliches Recht und Ostrecht an der Universität zu Köln und Direktorin des Instituts für Ostrecht

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