Energetische Sanierung der Wohnung

Zum 1.1.2020 hat die Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaziele die energetische Sanierung von zu eigenen Wohnzwecken genutzter eigener Gebäude steuerlich begünstigt. Denken Sie jetzt vielleicht an eine energetische Sanierung Ihrer Wohnung, so können Sie mit einer Steuerermäßigung von bis zu 40.000 EUR auf Ihre tarifliche Einkommensteuer rechnen. Gefördert werden die Wärmedämmungen von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken, die Erneuerung von Fenster, Außentüren und Heizungsanlage, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Dieser Ratgeber erläutert Ihnen Schritt für Schritt die einzelnen Voraussetzungen für den Erhalt der Steuerbegünstigung. Zudem erfahren Sie hier, welche technischen Mindestanforderungen an die energetischen Maßnahmen gestellt werden.

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