Energierechtliche Regelungen einer Erhaltung, Modernisierung sowie Erweiterung konventioneller Kraftwerkskapazitäten im Dienste der Versorgungssicherheit i. S. von § 1 EnWG

Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16,5, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Energiewirtschaftsrecht Jena), Veranstaltung: Seminar 'Die erweiterte Infrastrukturverantwortung der Verteilernetzbetreiber im Energiewirtschaftsrecht', Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einspeisung stark volatiler Sonnen- und Windenergie, fehlenden Stromspeicherkapazitäten und eines nur langsamen Elektrizitätsnetzausbaus, wandelt sich die Funktion der konventionellen Kraftwerke: Sie dienen als Brückentechnologie vermehrt der Integration der Erneuerbaren Energien für die Gewährleistung der Systemsicherheit beim Betrieb der Elektrizitätsnetze und sind damit mittelfristig ein wesentlicher Baustein für die Versorgungssicherheit i. S. von §1 EnWG. Demgegenüber zeigt sich, dass konventionelle Kraftwerke unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, ihrer neuen Funktion gerecht zu werden. Die Arbeit untersucht in einem ersten Schritt, was die Versorgungssicherheit i. S. von § 1 EnWG kennzeichnet und wie sich die Verantwortlichkeit zwischen Staat und Wirtschaft verteilt. Anschließend wird der energierechtliche Rahmen für eine Erhaltung und Erweiterung des quantitativen Bedarfs, sowie Modernisierung hinsichtlich des qualitativen Bedarfs an konventionellen Kraftwerkskapazitäten untersucht. Einschlägige Rechtsvorschriften werden dabei systematisiert dargestellt und mit der überkommenen Auslegungsmethodik interpretiert.

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