Engere Verschuldungsbegrenzungen des Bundes - effektives Instrument zur Haushaltskonsolidierung oder unnötige Einschränkung parlamentarischer Handlungsfähigkeit?

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,7, Universität Potsdam (Lehrstuhl für das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland), Veranstaltung: Die zweite Stufe der Föderalismusreform - die Finanzverfassungsreform, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzverfassung wurde im erstem Teil der Föderalismusreform ausgelassen. Grund dafür scheint die politische Brisanz dieses Themas gewesen zu sein. Ist dieses Thema doch von verschiedensten Interessen begleitet und scheint kaum wissenschaftlich, also mit Anspruch auf intersubjektive Wahrheit betrachtbar zu sein. Thema der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen war auch die vermeintlich schlechte Haushaltslage der Bundesrepublik Deutschland. Die Verschuldung genießt immense mediale Aufmerksamkeit, diente und dient als immer gültige Rechtfertigung und Argumentationsgrundlage für massive Reformvorhaben auf dem Arbeitsmarkt und in den Sozialversicherungssystemen. Ob berechtigt, ist Gegenstand heftiger Diskussionen, die teilweise emotional aufgeladen sind, einerseits das Ende des Sozialstaates verkünden, andererseits den Konkurs des Staates und geradezu seinen Kollaps prognostizieren. Diese Arbeit wird sich zunächst mit der Verschuldungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland befassen, dann eine generelle Problematisierung hoher Staatsverschuldung nach vorherrschender Lehrmeinung versuchen. Es folgen danach die heutigen nationalen, verfassungsrechtlichen Kreditbegrenzungen und die Übereinstimmungen der Kritik an ihnen. Als Hauptquelle für Lösungsvorschläge der Verschuldungsproblematik werden Vorschläge des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen betrachtet. Es wird werden, sowohl wirtschaftswissenschaftliche, juristische, als auch politische Argumente anzuführen, um dieses komplexe Thema hinreichend untersuchen zu können. [...]