Entflechtung und Deregulierung.

Anders als das deutsche und europäische Kartellrecht kennt das US-amerikanische Recht die Entflechtung intern gewachsener Unternehmen als Sanktion im Rahmen der Mißbrauchskontrolle. Die Aktualität dieser Eingriffsmöglichkeit verdeutlicht der Microsoft-Prozeß. Ein weiteres prominentes Beispiel ist die Entflechtung von AT&T in den 80er Jahren. Die Einführung einer Entflechtungsbefugnis in das deutsche Recht ist seit der Nachkriegszeit Gegenstand rechtspolitischer Diskussion. Die zunehmende Globalisierung legt eine rechtsvergleichende Betrachtung mit dem US-amerikanischen Recht nahe, zumal auch im Rahmen der Diskussion um die Schaffung eines internationalen Kartellrechts eine Entflechtungsbefugnis erwogen wird. Wie die Entflechtung, so dient auch die Deregulierung, etwa der Bereiche Telekommunikation und Energie, der Bekämpfung wettbewerblicher Probleme auf Monopolmärkten. Mittels eines methodischen Vergleichs wird vorliegend untersucht, ob neben der Deregulierung die Einführung einer Entflechtungsbefugnis sinnvoll wäre, da es auch in den USA eine Deregulierungsbewegung gab. Dabei werden die neueste Rechtsentwicklung und neuere ökonomische Erkenntnisse berücksichtigt. Da die Deregulierung anders als die Entflechtung im US-amerikanischen Recht nicht dem Richter, sondern dem Gesetzgeber obliegt, prüft Birgit Müller, durch welche Gewalt ein struktureller Eingriff effizienter vorgenommen werden kann. Hierbei sind neben verfassungsrechtlichen auch Effizienzerwägungen anzustellen.

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