Entlassmanagement

Seit dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung Entlassmanagement zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum 01.10.2017 entfalten die gesetzlichen Regelungen zum Entlassmanagement gem. § 39 Abs. 1a SGB V ihre volle Wirkung. Dennoch bleiben in der praktischen Umsetzung zahlreiche Einzelfragen offen, denen sich das WQerk systematisch annähert.

Peter Hartmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, gründete 1992 eine auf Fragen der Gesundheitswirtschaft spezialisierte Kanzlei und ist seit nunmehr 25 Jahren in der Rechtsberatung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft tätig. Heute leitet er gemeinsam mit Rechtsanwalt Jörg Hackstein die als Hartmann Rechtsanwälte firmierende Kanzlei.

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