Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache.

In der repräsentativen Demokratie hat das Parlament die Aufgabe, für das Volk gemeinwohlorientierte Entscheidungen zu treffen. Da Hans Herbert von Arnim seit langem untersucht, wie das Wohl der Allgemeinheit gesichert werden kann, wenn das Parlament in eigener Sache entscheidet, war das Kolloquium anlässlich seines 70. Geburtstags diesem Thema gewidmet. Der Tagungsband dokumentiert Langs Vorschläge für ein verfassungskonformes Verfahren zur Festsetzung der Abgeordnetendiäten unter Beteiligung des Volkes. Meyer setzt sich kritisch nicht nur mit dem geltenden Wahlrecht, sondern auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander. Er zeigt auf, dass das eigentliche Problem nicht im negativen Stimmgewicht, sondern in den Überhangmandaten besteht. Jung plädiert nach einem Blick auf die Schweiz dafür, direkte Demokratie als Gegengewicht gegen Kartelle der herrschenden Klasse einzusetzen. Sodann zeigt Wiesendahl die Krise der Volksparteien sowie deren Ursachen auf und wagt einen Blick in die Zukunft. Den Abschluss des Bandes bilden von Arnims Vorschläge zum richtigen Umgang mit Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache.

Joachim Wieland ist Rektor und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Zugleich ist er Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Nach der Promotion und Habilitation in Freiburg hat er an den Universitäten Bielefeld und Frankfurt am Main gelehrt. Er hat Rechtswissenschaft in Bielefeld studiert und in Cambridge (GB) einen LL.M. erworben. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Verfassungsrecht, das Steuerrecht und das Wirtschaftsrecht.

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