Entsendungsrechte in der Aktiengesellschaft.

In der deutschen Aktiengesellschaft können einzelne Aktionäre einen Teil der Mitglieder des Aufsichtsrats entsenden, sofern ihnen die Satzung entsprechende Rechte gewährt. Das Instrument der sog. Entsendungsrechte hat eine lange Tradition, führt aber eher ein Schattendasein. Die Arbeit untersucht diese Vorrechte u.a. vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der Kapitalverkehrsfreiheit und zahlreicher Aspekte der Corporate Governance. Sie umfasst neben einer rechtstatsächlichen auch eine rechtsvergleichende Analyse. Zudem behandelt sie umfassend die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie den »Ewigkeitscharakter« von Entsendungsrechten. Die Untersuchung zeigt, dass diese Art der Bestellung zwar die Ausnahme bildet, aber - auch im internationalen Vergleich - keineswegs unüblich ist. Im Ergebnis tritt sie Forderungen nach einem Verbot derartiger Sonderrechte entgegen und plädiert für einen Vorrang der privatautonomen Gestaltungsfreiheit vor regulatorischen Eingriffen.

Alexander N. Klausmann studierte ab 2007 Rechtswissenschaft in Freiburg i.Br. und Glasgow. Die Erste Juristische Prüfung legte er im Frühjahr 2013 ab. Während der Promotion war er am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, wo er zuvor als studentische Hilfskraft gearbeitet hatte, sowie am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg unter Leitung von Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M., tätig. Seit Juni 2015 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.