Entsprechungen und Abwandlungen des privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Im Vergleich zum SGB VII (2019) ist die 1973 in der 1. Auflage abgehandelte Fassung 46 Jahre alt. Trotz dieses beachtlichen Altersunterschieds erscheint die 2. Auflage 2019 der Arbeit für Lehr- und Lernzwecke durchaus sinnvoll. Dies erklärt sich bereits daraus, dass die Arbeit die Entstehung des ersten Unfallversicherungsgesetzes vom 6. 7. 1884 grundlegend und detailliert nachzeichnet. Aus der früheren, privaten (zivilen) Unfall- und Haftpflichtversicherungsgesetzgebung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstand etwas wirklich Neues - die soziale Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) als Sozial(versicherungs-)recht. Dieser Entwicklungsprozess darf, wie dargelegt, als rechtsdogmatisch grundlegend bezeichnet werden. Weitere Entwicklungen (wie z. B. die Reduzierung der der ursprünglich 35 gewerblichen BG auf 9, die Integration der Schüler-UV in die Arbeitnehmer-UV) haben haben den Kern der GUV (Haftpflichtablösung) insgesamt unangetastet gelassen. (Aus dem Vorwort)