Entwicklung der Ausgleichszahlungen mit einhergehender Analyse der Neukonzeption des Länderfinanzausgleichs ab 2020
Autor: | Englert, Jonas |
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EAN: | 9783346888402 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 44 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 04.06.2023 |
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,3, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es die Auswirkungen, durch die Neukonzeption des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab 2020 zu ermitteln. Hierfür werden die Ausgleichssysteme anhand einer Modellrechnung miteinander verglichen. Auf Grundlage des derzeitigen, sowie des zukünftigen Finanzausgleichsgesetzes wird der Finanzausgleich für das Basisjahr 2016 durchgeführt und die unterschiedlichen Ergebnisse einander gegenübergestellt. Für eine weitergehende Analyse wird bei der anschließenden Ergebnisinterpretation auch auf, in der Finanzwissenschaft bereits durchgeführte, Hochrechnungen für andere Ausgleichsjahre zurückgegriffen. Insgesamt vermindern sich die horizontalen Ausgleichszahlungen durch die Neuregelungen. Außerdem werden diese weniger sichtbar, da zukünftig keine direkten Zuweisungen mehr zwischen den Ländern fließen, sondern der horizontale Ausgleich ausschließlich über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung auf die Länder stattfindet. Gleichzeitig steigt die Belastung für den Bund. Die Ausprägung des Vertikalisierungseffekts wäre im Jahr 2016 noch nicht besonders stark erkennbar gewesen, nimmt durch die dynamische Ausgestaltung des reformierten Systems in den Folgejahren jedoch immer weiter zu. Für die, aus dem Systemwechsel resultierenden, Verteilungseffekte hätten auch Makulaturen am derzeitigen Ausgleichsmechanismus ausgereicht. Das der Ausgleich nun aber verstärkt über die vertikale Ebene abgerechnet wird ist psychologisch wertvoll für den Föderalismus der Bundesrepublik. Als ¿Entschädigung¿ für die höhere finanzielle Belastung stärkt der Bund seine Kompetenzen in verschiedenen Sachbereichen, wie beispielsweise bei der Verwaltung von Bundesautobahnen, sowie der Steuerverwaltung.