Entwicklung und Aufgaben der Beiräte in der Stadtgemeinde Bremen - Erweiterung der Rechte

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein parlamentarisches System, das zwar breite Willensbildung im Rahmen repräsentativer Demokratie verspricht, faktisch aber alle Entscheidungen und Willensbildungen im politischen Leben einer winzigen Minderheit von Parteimitgliedern reserviert, hat ein chronisches Defizit an Beteiligung der Bürger1. Daraus ergibt sich die erste und vo rnehmste Verpflichtung für die Kommunalpolitik in der Weise, dass sie keine Politik 'vom grünen Tisch aus' sein darf. Kommunalpolitik muss davon ausgehen, dass der mündige und verantwortungsbewusste Bürger in immer stärkerem Maße an der Kommunalpolitik unmittelbar beteiligt werden muss. Das heißt, Planungen und Entscheidungen dürfen nicht in dem, dem für Bürger nicht zugänglichen Verwaltungsbereich getroffen werden. Sie muss so verstanden werden, dass der Bürger nicht nur formal, sondern vor allem politisch das Recht hat, mit zu diskutieren und mit zu entscheiden, wenn es um seine eigenen Belange, nämlich um die Gestaltung der Kommune geht. Diese Forderungen bzw. Ziele müssen gerade in einer repräsentativen Demokratie, wo die Betonung auf Demokratie und nicht auf Repräsentation zu liegen hat, im Mittelpunkt jeglicher kommunaler Entscheidungen stehen. Mitwirkung und Mitsprache der Betroffenen, denen Information und Aufklärung über den Zusammenhang des Details mit dem Ganzen vorausgehen muss, sind Grundvoraussetzungen, die im staatlichen Zusammenleben erfüllt sein müssen. Kritiker führen bei einer Erfüllung dieses Grundsatzes als Nachteil immer eine Verlangsamung des Verwaltungshandelns an. Diese Kritik kann aber dann nicht bestehen bleiben, wenn als oberste Maxime - Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitverantwortung und Mitentscheidung von den Verantwortlichen für das jeweilige Gemeinwesen in den Mittelpunkt ihres Handelns gestellt werden. Ausgehend von diesen Grundüberlegungen wird der Versuch unternommen, nachstehend am Beispiel der Stadtgemeinde Bremen die Möglichkeiten und Verfahren für eine kommunale volks- und ortsnahe Verwaltung aufzuzeigen. 1 Vgl.: Heinz Grossmann, Bürgerinitiativen - Schritte zur Veränderung?, Fischer Nr. 1233, Seite 166, Frankfurt 1972

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