Entwicklungsbiologische Totipotenz in Ethik und Recht

Im deutschen Recht wird der Embryo mittels des Kriteriums der entwicklungsbiologischen Totipotenz definiert. Aber bei der Reprogrammierung somatischer Zellen in induzierte pluripotente Stammzellen ist gegenwärtig nicht gänzlich auszuschließen, dass diese Zellen ein temporäres Stadium der Totipotenz durchlaufen. Die Beiträge untersuchen, welche Konsequenzen sich aus dieser hypothetischen Annahme für die biologische Bedeutung und die moralische und rechtliche Bewertung von menschlichen Embryonen ergeben.Ausgehend von der Darstellung des historischen Konzepts und aktueller Begriffsbedeutungen von entwicklungsbiologischer Totipotenz wird im rechtswissenschaftlichen Teil untersucht, inwieweit Totipotenz ein adäquates oder ergänzungsbedürftiges Kriterium für die Legaldefinition des Embryos darstellt. Im Anschluss reflektiert der philosophische Teil den Embryobegriff unter den Aspekten der Potentialität, Natürlichkeit und Zweckbestimmungen.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Thomas Heinemann, Studium der Humanmedizin und der Philosophie an der Universität Bonn, Inhaber des Lehrstuhls für Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar.

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