Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zur Abgrenzung von Software- und Geschäftsprozesspatenten

Aus jüngster Vergangenheit lässt sich die aktuelle Relevanz von Software und Ge-schäftsprozessen, in Verbindung mit ihrer Patentierung, folgern. Das Internetaukti-onshaus Ebay bezahlte 2008 nach einer außergerichtlichen Einigung ca. 20 Mio. US- Dollar an die Auktionsfirma MercExchange aufgrund der Verletzung
eines Geschäftsprozesspatentes (vgl. Möhrle; Walter 2009, S. 3). Das amerikanische Unternehmen Cygnus Systems verklagte 2008 Apple, Microsoft und Google wegen vermeintlicher Softwarepatentverletzung (vgl. McMillan 2008). Software und Ge-schäftsprozesse sind heute in vielen Bereichen unseres Alltages gegenwärtig. Oft nutzen wir heute einen Computer und die dazugehörige Software, um alltägliche Ge-schäftsprozesse, wie eBanking, Intenetauktionen oder das Bestellen von Büchern auszuführen (vgl. Möhrle; Walter 2009, S. 1).
Gerade durch die aktuelle Relevanz ist das Thema der Software- und Geschäftspro-zesspatentierung in der Literatur und dem Internet sehr präsent. Dabei wird jedoch oft nur sehr bedingt zwischen Software- und Geschäftsprozesspatenten differenziert. Ziel dieser Arbeit ist es, die Unterschiede von Software- und Geschäftsprozesspaten-ten herauszuarbeiten und die Differenzierung beider Patentarten anhand eines Krite-rienkataloges zu verdeutlichen.