Erbrecht der orientalischen Christen. Syrische Texte des Johannes bar Abgare zum islamischen Erbrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11, Ludwig-Maximilians-Universität München (Leopold-Wenger-Institut für Antike Rechtsgeschichte und Papyrusforschung), Veranstaltung: Grundlagenseminar- Erbrecht der orientalischen Christen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Islam hat seinen Ursprung beim Propheten Mohammed (571-632 n. Chr.) und ist die jüngste der drei monotheistischen Religionen. Mohammed begann in Mekka ab seinem 40. Lebensjahr die Offenbarungen des einen und einzigen Gottes Allah zu verbreiten. Diese seien ihm durch den Erzengel Gabriel überliefert worden. Nachdem er im damals polytheistischen Mekka zunächst keinen Erfolg hatte, wanderte er 622 nach Medina aus, welches heute als Hidschra bezeichnet wird. Dies gilt auch als Anfang der muslimischen Zeitrechnung. Dort konnte Mohammed eine große Anhängerschaft dazugewinnen und kehrte anschließend nach Mekka zurück. In kurzer Zeit verbreitete sich der Islam auf der ganzen arabischen Halbinsel und noch weiter. Das Islamische Recht gründet zum einen auf dem Koran, welches als Buch der Offenbarungen Allahs an den Propheten Mohammed gilt und zum anderen auf der Sunna, die Lebensweise und Handlungen des Propheten Mohammed. Jedoch gehört zum Islamischen Recht auch weitgehend vorislamisches Recht der Araber. Ergänzt wurde das Recht jedoch zu weiten Teilen auch durch äußere Einflüsse, denn die Muslime waren offen gegenüber Ergänzungen ihres Rechts durch Rechtssysteme der eroberten Kulturen. Grund hierfür könnten die Einfachheit des arabischen Rechts und die zu allgemeinen und zahlenmäßig geringen Anordnungen des Koran sein. So geht man davon aus, dass das islamische Recht Einflüsse des römischen, christlichkanonischen, jüdischen und persischen Rechts aufweist.