Erbschaftsteuerliche Bewertung von Betriebsvermögen

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule Fresenius; Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Die öffentliche Auseinandersetzung mit der Erbschaftsteuer und dem Bewertungsgesetz erfolgte, nach den Veröffentlichungen der Erbschaftsteuerreform und der Ländererlasse, oftmals nur hinsichtlich einer Untersuchung von Teilaspekten oder in Form einer groben, nicht immer profunden Darstellung. Das Ziel dieser Arbeit ist daher die Durchführung einer umfassenden Analyse, die sich zum einen auf die zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren für Betriebsvermögen und zum anderen auf eine tiefgreifende Untersuchung bei der Begünstigung von Betriebsvermögen erstreckt. Dabei sollen Probleme und Zweifelsfragen, die sich z.B. aus den zuletzt veröffentlichten strittigen Ländererlassen hinsichtlich der Gesetzesanwendung ergeben, identifiziert und Lösungsansätze zur steuerlichen Gestaltung ergründet werden. Die Arbeit beginnt mit einer Abgrenzung des Untersuchungsgegenstands und einer Darstellung der Grundsätze über die Bewertung des Betriebsvermögens im Erbschaft-steuerrecht. Im Anschluss erfolgt eine ausführliche und kritische Darstellung der erbschaftsteuerlichen Bewertungshierarchie. Hiernach werden die wichtigsten Bewertungsmethoden mit ihren wesentlichen Vor- und Nachteilen erläutert, um sodann, mit Hilfe diverser Berechnungsbeispielen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Abschließend erfolgt eine detaillierte Ausführung zur Begünstigung von Betriebsvermögen im Hinblick auf steuerminimierenden Anwendungs- und Auslegungsfragen. Nach der ganzheitlichen Darstellung der Bewertungsebene und der Begünstigungsebene wird in der Synthese sowie im Fazit, neben einer kritischen Würdigung der beiden Ebenen, auch die Frage beleuchtet, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes, sowie die, in der Gesetzesbegründung angepriesenen, Ziele vom Gesetzgeber erfüllt worden sind.