Erfüllung in Geld.

Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff. BGB einschließlich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den §§ 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlägt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der §§ 280 I, III, 281 I 1, IV BGB als maßgeblichen Parameter heranzuziehen. Dieser Anspruch erweist sich als eine alternative Form der Vertragserfüllung. Er ist anhand des vertraglichen Leistungsprogramms zu bemessen und soll dem Gläubiger ein kostenneutrales Ersatzgeschäft ermöglichen. Im Zentrum steht der Vergleich des vereinbarten Kaufpreises mit dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Ersatzverlangens.

Jan Gadinger studied law at the Friedrich-Alexander-University Erlangen-Nuremberg from May 2011 to July 2016. Thereafter he was legal trainee at the Higher Regional Court of Nuremberg until October 2018. Since his first legal exam in July 2016 until November 2021 he was research assistant at the chair of Prof. Dr. Hans-Dieter Spengler (Civil Law, Roman Law and ancient legal history) of the Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nuremberg. His doctoral thesis was supervised by Prof. Dr. Michael Grünberger from the University of Bayreuth, where he was doctorated in February 2023. Since the end of 2021 he is part of the judicial service in Bavaria.