Erklärung sexualpädagogischer Begleitung und deren Notwendigkeit bei geistig behinderter Menschen

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: Sehr gut (1), Universität Wien (Arbeitsgruppe der Sonder- und Heilpädagogik), Veranstaltung: Sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Der sexuelle Missbrauch von Menschen mit geistiger Behinderung spielte jedoch bislang nur eine geringe Rolle in der öffentlichen Diskussion und bei politischen Entscheidungen. (Vgl. Senn, S 9 - 11) Sexueller Missbrauch ist immer ein Machtmissbrauch und hat mit Sexualität wenig zu tun. Sexualität ist dabei das Mittel des Täters, um ein Kind oder einen schwächeren zu unterwerfen und zum Objekt seiner Bedürfnisse zu machen. Es geht nicht um aggressive Sexualität, sondern um sexualisierte Gewalt. Sexuelle Handlungen sind als Aktivitäten vom Befingern, sexualisierten Küssen, Masturbieren, Streicheln zum Zweck sexueller Erregung über Animieren oder Zwingen des Abhängigen zu solchen Handlungen am Initiator. (Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBMissbrauch.htm) Menschen mit geistiger Behinderung sind für den Missbrauch prädispositioniert. Das Leben in Einrichtungen wird durch das Personal bestimmt. Machtausübung oder Gewohnheitsrechte werden kaum hinterfragt. Der Tagesablauf ist fremdbestimmt, sie bewegen sich meist in Gegenwart von anderen, leben in 3-4 Bettzimmern. Es kommt oft zu einer Entpersönlichung durch die 'WIR-Sprache'. Alltagsrealität vieler Behinderter ist die öffentliche Nacktheit durch offene Zimmertüren und Badezimmer. Das Thema 'geschlechtsspezifische Pflege' findet wenig Beachtung. (Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBMissbrauch.htm) Ein weiterer Faktor ist die beginnende Selbständigkeit der Behinderten selbst. Sie gehen alleine einkaufen, wohnen teils in eigenen Haushalten und erhalten nur wenig Betreuung und Aufklärung über die Gefahren 'auf der Straße'. Da ihnen Gesetze von Distanz und Nähe oft nicht vermittelt wurden oder begreifbar sind, ist es für viele Menschen mit geistiger Behinderung schwer einzuschätzen, was zu einem 'normalen' zwischenmenschlichen Umgang gehört. (Vgl. http://www.phf.uni-rostock.de/fes/isoheilp/GBMissbrauch.htm) Um den sexuellen Missbrauch einzudämmen ist eine Sexualpädagogische Begleitung absolut von Nöten. Die Sonder- und Heilpädagogik beinhaltet soziales Lernen und Körpererfahrung von der Frühförderung an, weswegen Sexualerziehung nicht getrennt von der gesamten Erziehung gesehen werden kann. (Vgl. FREILINGER et al, S 3) Zuvor bedarf es aber einer hinreichenden und unmissverständlichen Erörterung und Klarstellung, was unter Sexualität, Sexueller Missbrauch und was unter Geistigbehinderten zu verstehen ist.