Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine

Was müssen Verantwortliche beachten? Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, abgekürzt DS-GVO. Sie stellt den gesamten Datenschutz in der Europäischen Union auf eine völlig neue Grundlage. Bei Verstößen drohen weitaus höhere Bußgelder als bisher. Auch kleinen Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder freiberuflich Tätigen sind viele persönliche Daten von Kunden, Mandanten, Mitarbeitern und Lieferanten anvertraut. Unterlagen von Vereinen bieten häufig tiefe Einblicke in die privaten Verhältnisse von Mitgliedern. Für die jeweiligen Verantwortlichen ist es somit unerlässlich, die Vorgaben des Datenschutzes zu kennen und die Regelungen der DS-GVO zu beachten. Die Broschüre informiert knapp und verständlich über die inhaltlichen Vorgaben und die formalen Pflichten beim Umgang mit Daten. Sie beantwortet insbesondere folgende Fragen: Welche Daten unterliegen dem Datenschutz?Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Welche Informationspflichten sind unaufgefordert zu erfüllen?Was muss im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten stehen? Wann ist eine Weitergabe von Daten an andere Stellen erlaubt? Welche Besonderheiten gelten für Fotos auf der eigenen Website? Muster und Checklisten helfen bei der Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung. Viele Beispiele zeigen, wo es rechtliche Fallstricke gibt und wie man sie vermeidet. Zielgruppe sind die Inhaber und Datenschutzverantwortlichen kleinerer Unternehmen, Vereinsvorsitzende, datenschutzinteressierte Vereinsmitglieder, aber auch alle, die sich einen schnellen Überblick über die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts verschaffen wollen.