Erziehungsmaßregeln (JGG)

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: gut, Fachhochschule Düsseldorf, Veranstaltung: Kriminalität und Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem kritischen Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.' (Schaffstein/Beulke 2002, S. 1) Das Strafrecht für junge Täter wurde aus dem allgemeinen Strafrecht ausgegliedert, da sich die Täter (zum Zeitpunkt der Tat) in der Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen befinden und Straftaten oft entwicklungsbedingt und aus Konfliktsituationen ihrer Altersstufe heraus resultieren (vgl. BpB 1999, S. 38). Ausgegliedert heißt, dass das Jugendstrafrecht zwar ein echtes Strafrecht ist - die Rechtsfolgen setzen die Begehung einer schuldhaften Tat voraus - jedoch liegt nicht die Ahndung der Tat im Fokus, sondern vielmehr die Erziehung des Täters. Der jugendliche Täter soll erkennen, dass die das Sozialverhalten regelnden Normen der Gesellschaft auch für ihn gelten und nicht ohne Nachteile von ihm übertreten werden können (vgl. Schaffstein/Beulke 2002, S. 1ff). Daraus resultieren die Sondervorschriften für junge Täter: Ziel der gesetzlichen Erziehungsmaßnahmen aus dem Jugendstrafrecht ist, dass weitere Straftaten des Täters verhindert werden. Das Jugendstrafrecht wird im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Zu den Erziehungsmaßnahmen gemäß JGG zählen die Erziehungsmaßregeln, die Zuchtmittel und die Jugendstrafe. Die folgende Ausarbeitung beschäftigt sich mit den Erziehungsmaßregeln im Jugendstrafrecht. Anhand der gesetzlichen Regelungen soll verdeutlicht werden, was Erziehungsmaßregeln sind und welche Erziehungsmaßregeln es gibt. Im Vorfeld ist jedoch zu klären, warum es ein spezielles Strafrecht für junge Täter gibt, für wen das Jugendstrafrecht gilt und welche Sanktionsmöglichkeiten (im Überblick) das Jugendgericht hat. Die Ausarbeitung bezieht sich auf die Paragraphen zum Geltungsbereich und zur Verantwortung des Täters nach JGG und auf die Paragraphen zu den Erziehungsmaßregeln im JGG. Zum Teil werden Beispiele hinzugezogen, um die gesetzlichen Regelungen zu verdeutlichen. Im Rahmen einer Schlussbetrachtung möchte ich zu der Thematik 'Erziehungsmaßregeln' persönlich Stellung beziehen.

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