Etablierung eines regionalen Kompetenzzentrums zur Sicherstellung der medizinische Versorgung von Flüchtlingen im Kreis Lippe

Projektarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Gesundheit - Public Health, Note: 1,3, Universität Bielefeld (Gesundheitswissenschaften), Veranstaltung: Master of Health Administration - Weiterbildender Studiengang, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Projektarbeit beschäftigt sich mit der Einrichtung eines regionalen Kompetenzzentrums mit regelmäßigen Sprechstunden zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen im Kreis Lippe. Bereits im September 2014 hat das Klinikum Lippe die Initiative ergriffen und unter Einbeziehung von Kreisbehörden, Öffentlichem Gesundheitsdienst, Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Rettungsdienst eine Task Force etabliert. In der Folge gelang es, rund 9000 Flüchtlinge einer strukturierten und dokumentierten Erstuntersuchung im Klinikum zuzuführen. Das sind annähernd 100% der im Kreisgebiet in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Flüchtlinge und Asylbewerber. Was zunächst als vorübergehende Unterstützung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gedacht war, wurde inzwischen als ¿Flüchtlingsambulanz¿ seit ca. 1,5 Jahren zu einer festen Größe in der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen im Kreis Lippe. Die aktuelle Herausforderung besteht in der medizinischen Versorgung derjenigen Flüchtlinge, die bereits den Kommunen zugewiesen wurden und nicht mehr in den Unterbringungseinrichtungen leben. Aufbauend auf den Erfahrungen mit den Erstuntersuchungen hat das Klinikum Lippe ein Versorgungsmodell entwickelt, das für diese Population sowohl im Hinblick auf den Zugang zum System als auch im Hinblick auf das Leistungsspektrum praktikable Lösungen anbietet. Das Modell der Lippischen Flüchtlingsambulanz ist im Grundsatz auf andere Kreise und kreisfreie Städte übertragbar. Asylsuchende und Geflüchtete haben innerhalb der ersten 15 Monate keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen. Dieses ermöglicht allerdings neben Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände im Sinne einer Notversorgung. Die Konsequenz daraus: Auch mit Bagatellbeschwerden gehen Flüchtlinge in die Notaufnahme, obwohl sie beim Hausarzt richtig aufgehoben wären. Das entscheidende Problem im Hinblick auf den Leistungsumfang besteht jedoch darin, dass die gemäß Asylbewerberleistungsgesetz geltende strikte Unterscheidung zwischen akuten und chronischen Behandlungsanlässen die medizinische Versorgungsrealität nicht abbildet und eben dadurch eine qualitativ angemessene und zugleich kostengünstige ärztliche Betreuung dieser Population verhindert wird. Auch der Bereich Prävention ist hier ein unterentwickeltes Thema.