Ethische Grundpositionen in der deutschen Sozialpolitik

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (Sozialarbeit /Sozialpädagogik), Veranstaltung: Seminar: Einführung in die Sozialethik im Hinblick auf GWA / GWÖ, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 20 Abs. 1 unseres Grundgesetzes ist konstatiert: 'Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.' Eine allgemeingültige Definition des Begriffes Sozialstaat existiert allerdings nicht. Darüber hinaus fehlt auch eine grundlegende Bestimmung dessen, was er sein sollte oder müßte. Somit ist fraglich, ob der Sozialstaat als Status quo festgeschrieben werden kann, oder ob es sich bei dem genannten Artikel des Grundgesetzes um einen Anspruch handelt, den es noch zu erfüllen gilt. 1 Wolf Reiner Leenen spricht in diesem Zusammenhang gar von einer 'Endlosdiskussion'. 2 Frank Nullmeier interpretiert den Terminus 'Sozialstaat' folgendermaßen: 'Sozialstaat bedeutet die Ausrichtung staatlichen Handelns auf die Herstellung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, auf die Sicherung eines sozialen Existenzminimums für alle sowie die Milderung der ökonomischen Ungleichverteilung und der sozialen (Klassen-, Schichten-, Gruppen-) Gegensätze.' 3 [...] _____ 1 Vgl. BELLERMANN, Martin, Sozialpolitik. Eine Einführung für soziale Berufe, 3., aktualisierte und überarb. Aufl., Freiburg im Breisgau: Lambertus, 1998, S. 9. 2 Vgl. BUTTERWEGGE, Christoph, Wohlfahrtsstaat im Wandel. Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik, 3., überarb. Aufl., Opladen: Leske und Budrich, 2001, S. 12 (mit einem Zitat von Leenen, Wolf Reiner: Tausendundeine Definition: Was ist Sozialpolitik? In: Sozialer Fortschritt 1/1978, S.1.). 3NULLMEIER, Frank, Stichwort Sozialstaat, in: ANDERSEN, Uwe / WOYKE, Wichard (Hrsg.), Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 4., überarb. Aufl., Opladen: Leske und Budrich, 2000, S. 540.