Europäische Sozialpolitik

Seit ihrer Entstehung gilt Sozialpolitik als Phänomen, das unmittelbar aus dem Nationalstaat resultiert. Sie ist im Nationalstaat politisch gezeugt und unverzichtbar geworden. Parteien unterschiedlicher Provenienz stehen als Pate sozialpolitischer Performanz zur Verfügung. Sozialpolitik will vor allem Folgen von Lebensrisiken kompensieren. Ein Wohlfahrtsstaat will neben der Sicherheit des Bürgers aber auch idealiter soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft erzeugen. Mit der Konstituierung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und mit der einhergehenden grenzüberschreitenden Mobilität von Gütern und Produktionsfaktoren steht Sozialpolitik auch auf der supranationalen Agenda. Wenn zwei politische Systeme öffentliche Güter wie Sicherheit und Gerechtigkeit anbieten, dann sind die Charaktere beider Sozialpolitiken zu definieren: Bestehen Schnittmengen, signifikante Unterschiede oder markante Interdependenzen zwischen beiden sozialpolitischen Systemen? Sozialpolitik geht über die Grenzen allokativer und verteilungspolitischer Effekte hinaus, sie hat ihren Fokus auch auf bislang kaum wahrgenommene systemstabilisierende Effekte zu richten. Es wird ein politisch unerwünschtes Szenario sowohl für den Nationalstaat als auch für die Europäische Union begründet, wenn vom Pfad eines lang geübten Wohlfahrtsstatus abgewichen wird. Die vorliegende Studie zeichnet die sozialpolitischen Entwicklungswege sowohl des Wohlfahrtsstaates Deutschland als auch der Europäischen Union auf. Abschließend werden europäische Effekte zweier sozialpolitischer Bereiche, der rechtlich verbindlichen Gleichstellungspolitik und der rechtlich unverbindlichen Beschäftigungspolitik, verdeutlicht.

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