Europarechtskonformität des § 1 AStG angesichts zweier EuGH Rechtsprechungen
Autor: | Faust, Arne |
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EAN: | 9783346081940 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 44 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 11.02.2020 |
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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit wird es sein, anhand der Analyse und Bewertung dieser EuGH-Urteile betreffend Einkünfteberichtigungen nach § 1 AStG mit Augenmerk auf die Niederlassungsfreiheit Vorteilsgewährungen in Beziehungen zu verbundenen Unternehmen oder nahestehenden Personen im Ausland abzuhandeln. Hierzu wird der Fall der Hornbach-Baumarkt AG (C-382/16), aufbauend auf dem Fall der belgischen Holdinggesellschaft SGI, welcher die Vorteilsgewährung an verbundenen Unternehmen im EU-Ausland behandelt, als Grundkonsens dieser wissenschaftlichen Arbeit herangezogen. Diesbezüglich bedarf es dem Grundverständnis des § 1 AStG, woraufhin aufbauend hierzu das Recht der Europäischen Union, welches für die abschließende Analyse der EuGH Urteile vonnöten ist, erläutert wird. Behandelt wird hier jedoch nicht lediglich die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 ¿ 54 AEUV, sondern auch die den Grundfreiheiten zugehörige Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Die anschließende Analyse der EuGH-Urteile stellt den Kern dieser Arbeit dar. Ziel hierbei ist es, auf die Entscheidung des EuGH hinzuarbeiten um zu veranschaulichen, wie der EuGH seine Entscheidung für die Niederlassungsfreiheit oder die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit begründet und aufzuzeigen, in welchen Punkten die Vorgaben der jeweiligen Grundfreiheit erfüllt sind. Anschließend wird die Reaktion des Bundesministeriums für Finanzen die Arbeit vervollständigen. Diese bezieht sich auf den vom EuGH behandelten Fall der Hornbach-Baumarkt AG. Um eine funktionierende Europäische Union zu gewährleisten bedarf es der Sicherheit, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsländern und gleichermaßen angewandt wird und dass dieses Recht von allen Ländern und EU-Institutionen eingehalten wird. Die Entscheidung darüber zu treffen, ob Handlungen oder Urteile im Sinne des EU-Rechts erfolgen, ist die Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen, welche die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates besitzen bzw. dort ansässig sind, haben die Möglichkeit, in höherer Instanz vor dem EuGH zu klagen, wenn sie sich in Ihrem Recht verletzt fühlen.