Examens-Repetitorium Strafprozessrecht
Autor: | Armin Engländer |
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EAN: | 9783811490758 |
eBook Format: | ePUB |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 11.09.2024 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Absprache Absprachen Adhäsionsverfahren Akkusationsprinzip Akustische Wohnraumüberwachung Angehörige Antragsdelikte Anwesenheitspflicht Ausschluss des Verteidigers Berufung Beschlagnahme Beschwerde Beweis Beweisantrag Beweisantragsrecht |
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Das Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht enthält das strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung bildet. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten Vorschriften und Grundstrukturen und ermöglicht so eine gezielte Wiederholung dieser prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts. Der didaktischen Aufbereitung des Stoffs dienen: - 75 - an zentrale höchstrichterliche Entscheidungen angelehnte - Fälle mit Lösungen, - zahlreiche Schaubilder und Übersichten sowie - Wiederholungsfragen zur abschließenden Kontrolle des LernerfolgsDie Neuauflage: Für die 12. Auflage sind Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis zum Stand Juni 2024 eingearbeitet worden. Schwerpunktmäßig ergaben sich examensrelevante Änderungen und Entwicklungen diesmal aus der aktuellen Judikatur. Berücksichtigung gefunden haben u.a. das Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 362 Nr. 5 StPO (BVerfG NJW 2023, 3698) sowie die Entscheidungen des BGH - zur Präklusion des Besetzungseinwands (BGH NJW 2022, 1470), - zur Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Verteidigungsunfähigkeit des Beschuldigten (BGH NJW 2022, 2126), - zur Besorgnis der Befangenheit bei Vorbefassung (BGH NStZ 2023, 53), - zur Tatprovokation (BGH NStZ 2023, 243), - zur Verwertbarkeit vernehmungsähnlicher Gespräche zwischen einem VMann und dem Beschuldigten (BGH NStZ 2023, 560) sowie - zu den Voraussetzungen der Fristsetzung zum Anbringen von Beweisanträgen (BGH NStZ 2024, 312).